Sulingen Stadtsee
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Hier findet ihr unsere Vereinsgewässer mit Informationen, Regeln und Eindrücken direkt vom Wasser.
Standorte und Eindrücke
Bitte beachtet diese Regeln für ein rücksichtsvolles, sicheres und sauberes Miteinander an unseren Vereinsgewässern.
Die Fischereierlaubnis ist nur unter Nachweis einer abgelegten Fischerprüfung oder eines Fischereischeins sowie dem Nachweis einer Mitgliedschaft im ASV Sulingen oder eines unserer Partnervereine gültig.
Ein schonender Umgang mit Fisch und Natur wird vorausgesetzt.
Schonzeiten, Schonmaße sowie Fanglimits sind einzuhalten.
Alle Beschädigungen der Ufer, dort befindlicher baulicher Anlagen, Wasserbauten sowie der Ufergrundstücke sind zu vermeiden.
Auf möglicherweise gesperrte See- und Uferabschnitte sowie vereinsinterne Sperrzeiten (z.B. während Arbeitsdiensten) ist zu achten.
Jeder Angler hat so zu handeln, dass andere Angler weder behindert noch beeinträchtigt werden.
Insbesondere ist auf andere Nutzer der Gewässer größte Rücksicht zu nehmen (z.B. Kanufahrer oder Modellbootverein).
Nachtangeln ist in jedem unserer Gewässer erlaubt.
Eisangeln ist verboten. Es ist verboten lebende Köderfische als Köder zu verwenden. Offenes Feuer ist verboten. Das Befahren der Gewässer sowie das Angeln vom Boot aus ist verboten.
Im Falle eines Fischsterbens sind unverzüglich der Vorstand, die Fischereiaufsicht oder ein Gewässerwart zu informieren.
Den Anordnungen der Fischereiaufsicht und des Vorstandes ist Folge zu leisten.